Mehr Platz für … Kriminelle!

 

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Das Untersuchungsgefängnis Waaghof in Basel wurde um 23 Haftplätze erweitert (es handelt sich übrigens um das weisse Gebäude rechts auf dem Bild, wie uns die Legende wissen lassen möchte, um Verwechslungen mit dem  – allerdings auch nicht deutlich dekorativeren – nicht weissen Gebäude links auf dem Bild zu vermeiden; das ist auch bitter nötig, denn die Innovation der balkonlosen Unterbringung von Gefangenen ist möglicherweise noch nicht allgemein bekannt).

Dies ist der Basler Zeitung die Überschrift “Mehr Platz für Kriminelle” wert. Nun dient ja ein Untersuchungsgefängnis gemeinhin der Unterbringung von Untersuchungsgefangenen, also von Personen, die im Rahmen einer strafprozessualen Zwangsmassnahmen i.S.v. Art. 220 ff. StPO in Haft gehalten werden und bis  zu ihrer rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig gelten (Art. 10 Abs. 1 StPO). Die Überschrift setzt mithin voraus, dass die 23 neuen Haftplätze in erster Linie von Personen belegt werden, die bereits einmal wegen einer Straftat rechtskräftig verurteilt wurden und hernach erneut einer Straftat verdächtigt und in Untersuchungshaft genommen werden, also potentieller Rückfalltäter.

In diesem Zusammenhang ist indes darauf hinzuweisen, dass der (potentielle) Rückfall bei der Beurteilung des Vorliegens der klassischen Haftgründe i.S.v. Art. 221 Abs. 1 lit. a/b StPO (Flucht- und Kollusionsgefahr) keine Rolle spielt. Er wird jedoch bei der Annahme einer Wiederholungs- oder Fortsetzungsgefahr i.S.v. Art. 221 Abs. 1 lit. c StPO eine Rolle spielen.

Es erscheint doch einigermassen erstaunlich, dass die Basler Behörden mit einem solchen Ansteigen von Fällen von Wiederholungs- oder Fortsetzungsgefahr i.S.v. Art. 221 Abs. 1 lit. c StPO rechnen, dass sie 23 neue Haftplätze eigens für diese spezielle Gruppe von Untersuchungsgefangenen reservieren.