Unschuldsvermutung

Berner Zeitung vom 18. März 2014, zum “Polizeieinsatz bei Tagesfamilie

Bis zum Abschluss der Untersuchungen gilt für den verdächtigen Mann die Unschuldsvermutung.

So, so. “Gilt die Unschuldsvermutung”, nicht etwa: “Ist der Mann nicht schuldig, kein Verbrecher, wissen wir nicht oder ist nicht bewiesen, dass …” Aber daran ist man ja schon gewöhnt. Allerliebst aber ist, dass auch diese “Vermutung” nur noch bis zum Abschluss der Untersuchungen gelten soll. Polizei und Staatsanwaltschaft finden heraus, wie es wirklich war. Der Strafprozess und sein Ausgang sind dann nur noch weitgehend obsolete Formalien. Wenigstens ehrlich.