Posing, Prävention und Porniertheit

by | Feb 6, 2015 | Das Ärgernis, Die Bemerkung | 0 comments

Nicht ein Tag vergeht, nicht ein einziger Tag, an dem uns die Gartenzwerge nicht daran erinnern, dass wir in ihrer Welt leben.

Wir hatten auf die Ungeheuerlichkeit der Straflosigkeit des Posing bereits hingewiesen, die anlässlich der Affaire Edathy offenbar wurde. Nicht nur Strafrechtsspezialistin Rickli sondern auch der Bundesrat hatten sich uns angeschlossen (Motion 14.3022). Natürlich! Wer könnte auch gegen Kinderschutz sein.

Der Spiegel vermeldet nun, dass endlich auch Deutschland sein Recht geändert habe. Man erfährt da, dass es weiter erlaubt sei, “die eigenen Kinder zu fotografieren oder zu filmen, wenn sie etwa unbekleidet im Meer planschen, möglicherweise inmitten anderer Kinder“. Alleine, dass es überhaupt Sinn hat, so etwas zu sagen, zeigt überdeutlich auf, in welcher Hölle wir es uns gemütlich gemacht haben.

Interessant ist, dass nach der Überzeugung (oder wenigstens nach den Äusserungen) der Erfinder dieser Ungeheuerlichkeit, “das Gesetz in seiner neuen Form helfe, Kinder besser vor sexualisierter Gewalt zu schützen.” Unter anderem, und nun kommt die immergleiche Idiotie, indem Sexualstraftaten später verjähren. D.h. also: Dadurch, dass die Zeitspanne, in der eine Straftat verfolgt wird, verlängert wird, soll das Opfer dieser Straftaten besser geschützt sein. Rückwirkend? Kaum. Also nicht dieses Opfer, sondern andere, mögliche, zukünftige. Verjährung mindert also Prävention! Denn wenn längere Verjährungsfristen die Präventionswirkung erhöhen, dann mindert doch umgekehrt Verjährung diese Prävention. Wenn das aber stimmt, warum gibt es überhaupt Verjährung? Verjährten Straftaten nicht, wäre die Präventionswirkung doch offenbar maximal. Der Staat schützt mich also nicht wie er könnte! Warum lässt er Straftäter laufen? Schützt sie mit dem Institut der Verjährung vor Strafverfolgung? Liebt der Staat Straftäter mehr als mich?

Lustigerweise findet selbst diese extreme Regelung noch Kritik, etwa eines Medienrechtsanwalts (der offenbar in Strafrechts-Fragen genau so kompetent, wenn auch deutlich weniger blond ist als die zitierte Schweizer Expertin, jedenfalls äusserlich). Der kritisiert die Einschränkung der Strafbarkeit auf Handlungen mit kommerziellem Zweck und stellt ernüchtert fest: “Das Gesetz lässt viele Möglichkeiten pädophiler Aktivität offen.” (Natürlich! Man denke nur an die Vorstellungskraft der Perverslinge!) Nahe daran, die Kontrolle über die Harnblase zu verlieren, gelangen wir indes, wenn wir diesem “Experten” weiter zuhören. Der hält nämlich “sogar manche bekannte Aufnahme als riskant, würde sie heute entstehen”. Als Beispiel erwähnt er das Cover des Albums “Nach uns die Sintflut” der “Ärzte“. Natürlich scheue ich keine Mühe und nehme erhebliche Strafbarkeits-Risiken auf mich, um Dir das zu präsentieren (schick mir einen Kuchen ins Gefängnis! Vergiss’ mich nicht!). Voilà dieses kinderpornographische Machtwerk:

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Der Spiegel hatte bereits Ende letzten Jahres berichtet, der “Ex-Abgeordnete” Edathy solle bei Google nach Kinderpornographie gesucht haben (so die URL des Beitrags, nämlich nach dem Begriff “childporn”). Das allerdings hat keine Folgen gehabt. Nach wie vor ist es straflos, nach bestimmten Begriffen zu suchen. Sollte sich das je ändern, würde ich anregen, “Vernunft”, “Verstand” und “Geisteskrankheit” in die Liste der inkriminierten Begriffe mit aufzunehmen. Die Verteidiger der Kinder könnten sonst bei einer entsprechenden Suche möglicherweise entdecken, wie sie zu qualifizieren sind. Obgleich! Vielleicht auch nicht! Zumindest nach den ersten zwei genannten Begriffen würden sie ja gar nicht suchen. Und wenn sie etwas fänden, würden sie es nicht verstehen.

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