Strafverfahren und Medien

In Zürich seien wieder einmal ein paar Funktionäre der FIFA verhaftet worden, so durften wir von Radio DRS erfahren. Diese Meldung allerdings hatte DRS nicht etwa durch eigene Beobachtung oder wenigstens aus einer Medienmitteilung. Nein, nein. Unser nationales Radio vermeldet dies unter Berufung auf die Online-Ausgabe der New York Times. Warum  die das hätten wissen sollen, und warum im betreffenden Hotel in Zürich die amerikanischen Journalisten bereits warteten und live twitterten, verstehe jemand anderer. Und wie ein anständiges und sachliches Strafverfahren unter solchen Umständen überhaupt möglich sein könnte, muss rätselhaft bleiben.

Aber nicht nur die US-Staatsanwaltschaft, sondern auch unser eigenes Bundesamt für Justiz war medial sehr rührig. Bereits am Donnerstag morgen hatte es eine Medienmitteilung veröffentlicht, die mit einem “Hinweis an die Medienschaffenden” endete, worin angekündigt wird, man werde im Laufe des Tages eine weitere Medienmitteilung veröffentlichen, u.a. mit den Namen der Betroffenen. Genau das hat es denn am Mittag auch getan, wie die NZZ vermeldet, die beide Texte im Wortlaut wiedergibt.

Daran sieht man wieder einmal, dass Medien und Medienfreiheit ganz unerlässlich sind für eine freie Gesellschaft. Wenn wir schon allumfassend überwacht und ausspioniert werden, dann wollen wir wenigstens sagen dürfen, was uns gerade in den Sinn kommt. Dies umso mehr, als durch die permanente Spitzelei ja ohnehin alle, die gefährlich sein könnten, gar nichts mehr zu sagen wagen. Phantastisch, diese grenzenlose Freiheit so zu sein, wie alle anderen.