Das Obergericht Zürich hat im Fall Bonstetten den Täter zu 18 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Der 61jährige Täter hatte seinen 5jährigen Sohn erst betäubt und dann erstickt, damit die Mutter ihn nicht nach Brasilien entführt; er hatte danach erfolglos versucht, auch sich selbst zu töten. Es verzichtet aber auf eine Verwahrung, berichten die Medien. Ach ja? Viel wichtiger aber: Hat es auch auf einen Regentanz verzichtet? Auf eine Schimpftirade? Ein Gebet, Sackhüpfen und eine Sylvester-Party?
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