“Die Eliten sind gar nicht das Problem, die Bevölkerungen sind im Moment das Problem.”

 

Es scheint, dass eine kritische Meinung zur EU als Problem wahrgenommen wird. Mal abgesehen davon, dass nach Ansicht des deutschen Bundespräsidenten Eliten und Bevölkerung offenbar zwei unterschiedliche, man will es kaum aussprechen, Menschenmassen darstellen. Und es dürfte wenig verwundern, wenn versucht würde, diese Unterscheidung, die einem Bundespräsidenten so einfach über die Lippen geht, früher oder später auch rechtlichen zu fixieren.

Europäisches Verständnis von Rechtsstaatlichkeit

So so, die EU ist verärgert. Ihr Parlaments-Präsident, der deutsche Martin Schulz, sei weiss vor Wut geworden, wie der Spiegel zu berichten weiss, nicht etwa wegen des Brexit, sondern wegen der Rücktritts-Ankündigung von Cameron:

Bis dahin war die Stimmung “bemüht ruhig”, berichteten Teilnehmer später. Doch was der britische Premier dann sagte, “ließ einigen den Kragen platzen”. Schulz etwa sei “weiß vor Wut gewesen” und habe seine Stimmung mit einem Schlag auf die Tischplatte betont. Der Grund: Cameron hatte soeben angekündigt, zurückzutreten – allerdings nicht sofort, sondern erst im Oktober. Die Verhandlungen über den Austritt aus der EU wolle er seinem Nachfolger überlassen.

Das Problem daran:

Die Entscheidung über den Beginn der Austrittsverhandlungen trifft London. Laut Artikel 50 der EU-Verträge muss ein Land, das aus der Union austreten will, die Gemeinschaft über diese Absicht informieren. Gabi Zimmer, Vorsitzende der Linksfraktion im Europaparlament, hat die EU-Kommission um Prüfung gebeten, ob das Referendum bereits als Auslöser der Austrittsverhandlungen gesehen werden könnte. Doch schon wenig später winkte ein Rechtsexperte der Kommission ab: Der Startschuss sei Sache des betroffenen Mitgliedslands, das Referendum selbst genüge nicht.

Die Rechtslage scheint indes nicht wirklich von Belang. Denn Schulz insistiert weiter und fordert (fordert!) einen Austrittsantrag bis in zwei Tagen. Ganz ähnlich wie die Einführung von Grenzkontrollen entgegen allen EU-Regeln, das Abkommen mit der Türkei entgegen allen internationalen Erlassen zum Flüchtlingsrecht, ist das Recht offenbar bedeutungslos, vorausgesetzt nur, derjenige, der sich nicht dran halten will, ist mächtig genug.

Und da fragen sich diese Leute tatsächlich, warum man sie nicht mag.

Bliss

Mein Sohn hätte nach der Titelrolle meines Lieblingsdramas heissen sollen. Ich habe das nicht durchsetzen können und er hat mir jahrelang gesagt, wie glücklich er darüber ist. Nach vielen Jahren des vergeblichen Bittens hat er das Stück doch noch gelesen. Und heute, nach all der Zeit, hat er mir gestanden, wie sehr es ihm gefällt. Nun gibt es zwei Menschen, die verstehen.

Und ich kann nicht aufhören zu weinen.

Wie einsam sind wir doch am Ende, dass wir so unendlich dankbar sind, wenn wir es auch nur für einen winzigen Augenblick nicht zu sein brauchen.