Geheimnisvolles Japan

Soeben auf Trouw.nl die Meldung gefunden, dass die japanische Vagina-Künstlerin Nashiko von der Polizei verhaftet wurde, weil sie eine Datei mit den Daten ihrer eigenen Vagina, mit der sich in 3D-Druckern dreidimensionale Abbilder derselben aus Kunststoff herstellen lassen, auf ihre Website gestellt hatte. Damit kann man etwa dekorative Smartphone-Hüllen herstellen.

nashikoDiese unerfreuliche Nachricht eröffnet die Frage, ob dies auch nach schweizerischem Recht zu befürchten wäre. Nach Auffassung des Bundesgerichts setzt Pornographie indes voraus, dass Darstellungen objektiv darauf ausgerichtet sind, den Betrachter sexuell aufzureizen und dass in der Darstellung die Sexualität dergestalt aus ihren menschlichen und emotionalen Bezügen herausgetrennt wird, dass die jeweilige Person als blosses Sexualobjekt erscheint (BGE 131 IV 64, E. 10.1.1). Das Bundesgericht pflegt dies u.a. anhand der Bildgestaltung, der möglichen Einwirkung auf Darsteller und deren Gesichtsausdrücken zu beurteilen. Problematisch sind insbesonderer laszive oder leicht unterwürfige Gesichtsausdrücke.  Ein ernst dreinblickendes oder lachendes Kind mit entblösster Scheide, das sich seitlich am Liegestuhl festhält, darf man photographieren (BGE 133 IV 31, E. 6.2).

All dies deutet darauf hin, dass die Darstellung von Geschlechtsorganen ohne besonderen Kontext – insbesondere ohne Hinweise auf interpersonale Interaktion – nach schweizerischem Recht zulässig sein muss, da die Darstellung des Geschlechtsorgans ohne zugehörige Person nach objektiven Kriterien nicht als sexuell aufreizend zu qualifizieren ist. Dass in der Rechtsprechung auch darauf abgestellt wird, ob Geschlechtsorgane aufdringlich im Zentrum einer Darstellung stehen (manche tun das ja …) ändert daran nichts, ist doch auch hier die Existenz eines Kontexts vorausgesetzt, der bei einer Telephonhülle mit Vagina-Relief (oder auch einem Boot in Vagina-Form, wie es die Künstlerin ebenfalls gestaltet hatte) fehlt.

Bemerkenswert ist auch, dass in Kawasaki das Frühjahrsfest des stählernen Phallus gefeiert wird – offenbar bislang ohne Verhaftungen. Eine stossende Ungleichkeit. Free Nashiko!

Tellertheater

Theatermenu

Bei diesem Theatermenü wird gar nichts ausgelassen: Sowohl Liebhaber zerbrechlicher Vorspeisen als auch diejenigen, die es beim Nachtisch gern etwas lauter mögen, kommen auf ihre Kosten!

Verschäumt

Nach dem wahrscheinlich durch Raketenbeschuss verursachten Absturz eines malaysischen Verkehrsflugzeugs (MH 17, Amsterdam – Kuala Lumpur) im Osten der Ukraine rufen nicht nur der mögliche Abschuss des Flugzeugs an sich (dessen 298 Insassen, davon 193 niederländische Staatsbürger) alle zu Tode kamen), allenthalben Trauer und Empörung hervor, sondern auch das, was nach dem Absturz in einem einigermassen abgelegenen, nun aber zwischen ukrainischer Armee und sog. pro-russischen Separatisten umkämpften Landstrich vor sich ging, also die völlig unzureichende Bewachung des Absturzortes, der Umstand, dass OSZE-Beobachter nur sehr selektiv, andere Personen dagegen weitgehend ungehindert Zugang zum Absturzgebiet erhielten, das Risiko, dass eine Aufklärung des Vorfalls durch Manipulationen an der Absturzsstelle behindert werde könnte, der schleppende Fortgang der Bergung der Toten, der aus der Ferne als unprofessionell und pietätlos wahrgenommene Umgang mit ihnen und ihren persönlichen Gegenständen, etc. Sehr eindrücklich dazu die Rede des niederländischen Aussenministers Frans Timmermans vor dem UN-Sicherheitsrat.

Und nun enthüllt auch noch 20 Minuten in einem Ticker zu den Ereignissen Verstörendes über den Abtransport der Toten mit einem Zug mit Kühlwagen, insbesondere zur Art und Weise der Versiegelung der Bahnwagen …

Bauchschaum

Los Palazzos

palazzosAu Ja, “durch Palazzos in Palermo schlendern” klingt doch verführerisch, nicht nur der Alliteration wegen.