Nietzsche zur Gnade

Nietzsche wurde eben erwähnt. Hier der Text von Nietzsche im Original. Zur Genealogie der Moral, 1887, Zweite Abhandlung, Abschnitt 10. Der Text des gesamten Buches findet sich hier.

Mit erstarkender Macht nimmt ein Gemeinwesen die Vergehungen des einzelnen nicht mehr so wichtig, weil sie ihm nicht mehr in gleichem Masse wie früher für das Bestehn des Ganzen als gefährlich und umstürzend gelten dürfen: der Übeltäter wird nicht mehr “friedlos gelegt” und ausgestossen, der allgemeine Zorn darf sich nicht mehr wie früher dermassen zügellos an ihm auslassen—vielmehr wird von nun an der Übeltäter gegen diesen Zorn, sonderlich den der unmittelbar Geschädigten, vorsichtig von seiten des Ganzen verteidigt und in Schutz genommen. Der Kompromiss mit dem Zorn der zunächst durch die Übeltat Betroffenen; ein Bemühen darum, den Fall zu lokalisieren und einer weiteren oder gar allgemeinen Beteiligung und Beunruhigung vorzubeugen; Versuche, Äquivalente zu finden und den ganzen Handel beizulegen (die compositio); vor allem der immer bestimmter auftretende Wille, jedes Vergehn als in irgendeinem Sinne abzahlbar zu nehmen, also, wenigstens bis zu einem gewissen Masse, den Verbrecher und seine Tat voneinander zu isolieren—das sind die Züge, die der ferneren Entwicklung des Strafrechts immer deutlicher aufgeprägt sind. Wächst die Macht und das Selbstbewusstsein eines Gemeinwesens, so mildert sich immer auch das Strafrecht; jede Schwächung und tiefere Gefährdung von jenem bringt dessen härtere Formen wieder ans Licht. Der “Gläubiger” ist immer in dem Grade menschlicher geworden, als er reicher geworden ist; zuletzt ist es selbst das Mass seines Reichtums, wieviel Beeinträchtigung er aushalten kann, ohne daran zu leiden. Es wäre ein Machtbewusstsein der Gesellschaft nicht undenkbar, bei dem sie sich den vornehmsten Luxus gönnen dürfte, den es für sie gibt—ihren Schädiger straflos zu lassen. “Was gehen mich eigentlich meine Schmarotzer an?” dürfte sie dann sprechen. “Mögen sie leben und gedeihen: dazu bin ich noch stark genug!” Die Gerechtigkeit, welche damit anhob “alles ist abzahlbar, alles muss abgezahlt werden,” endet damit, durch die Finger zu sehn und den Zahlungsunfähigen laufen zu lassen—sie endet wie jedes gute Ding auf Erden, sich selbst aufhebend. Diese Selbstaufhebung der Gerechtigkeit: man weiss, mit welch schönem Namen sie sich nennt—Gnade; sie bleibt, wie sich von selbst versteht, das Vorrecht des Mächtigsten, besser noch, sein jenseits des Rechts.

Nietzsche und das Vergessen

Lektürlich hat Nietzsche zum Vergessen als Fähigkeit und Kunst angeführt. Das ist völlig richtig. Nietzsche sagt das sehr deutlich in den Unzeitgemässen Betrachtungen (1893), und zwar im Stück “Vom Nutzen und Nachteil der Historie für das Leben”:

Zu allem Handeln gehört Vergessen: wie zum Leben alles Organischen nicht nur Licht, sondern auch Dunkel gehört. Ein Mensch, der durch und durch nur historisch empfinden wollte, wäre dem ähnlich, der sich des Schlafens zu enthalten gezwungen würde, oder dem Tiere, das nur vom Wiederkäuen und immer wiederholtem Wiederkäuen leben sollte. Also: es ist möglich, fast ohne Erinnerung zu leben, ja glücklich zu leben, wie das Tier zeigt; es ist aber ganz und gar unmöglich, ohne Vergessen überhaupt zu leben. Oder, um mich noch einfacher über mein Thema zu erklären: es gibt einen Grad von Schlaflosigkeit, von Wiederkäuen, von historischem Sinne, bei dem das Lebendige zu Schaden kommt und zuletzt zugrunde geht, sei es nun ein Mensch oder ein Volk oder eine Kultur.