Ein Insasse des “Manatee County Jail” (also des Bezirksgefängnisses eines Bezirkes im Bundesstaat Florida, das nach der Rundschwanzseekuh benannt ist), wurde gemäss mit einem Affidavit eines Untersuchungsbeamten belegter Onlineberichterstattung wegen Tätlichkeit durch Auswurf von Körperflüssigkeiten angeklagt. Die Anklage basiert auf folgendem Vorwurf:
Der (in der Küche augenscheinlich mit der Zubereitung von Salat für das Wachpersonal betraute) Insasse nahm den Löffel, den er zur Zubereitung des Salates benutzte steckte ihn in seine Hose und rieb damit an seinen Genitalien. Dann gab er den Löffel wieder in den Salat. “Dann nahm der Beschuldigte sogar die Salatschüssel und legte seine Genitalien auf den Salat”. Hernach spuckte er noch in den Salat und ersuchte den Wächter (der offenbar den Zubereitungsvorgang nicht in allen Einzelheiten mitbekommen hatte), zu kosten, ob der Salat nach Wunsch geraten sei.
Nach Common Law scheint “Battery”, ein mit der Tätlichkeit vergleichbarer Tatbestand, auch dann gegeben zu sein, wenn der Täter das Opfer mittels einer durch ihn in Bewegung gebrachten Substanz in unrechtmässigerweise berührt. Darunter scheint am ehesten noch das Bespucken des Salates zu fallen. Der Schilderung des Sachverhaltes ist indes nicht zu entnehmen, ob das Schwenken der primären Geschlechtsorgane in der Salatschüssel für sich genommen bereits als “Battery” zu gelten hätte.
Klar. Körperverletzung oder Tätlichkeit. Auch das berühmt-berüchtigte “Abstreichen” des zu verzehrenden Fleisches am Hintern des Koches gehört wohl hierher.
Alles bedauernswerte Zeichen, dass in unseren kalten Zeiten eine mit Liebe und persönlichem Einsatz zubereitete Mahlzeit einfach nicht mehr geschätzt wird. Alles nur noch Convenience.