Die NZZ erläutert zum Fall der Flucht eines Strafgefangenen gemeinsam mit seiner Aufseherin
An einen ähnlichen Vorfall wie jenen im Gefängnis Limmattal kann sich hierzulande niemand erinnern. Dennoch wird das Handeln der jungen Aufseherin Konsequenzen haben, und das ist gut so. Der Fall, so singulär er ist, zeigt die Notwendigkeit auf, die bestehenden Sicherheitskonzepte neu zu überprüfen, Eingespieltes zu hinterfragen, den Faktor Mensch ernster zu nehmen.
So so. Daraus also, dass es etwas praktisch nicht vorkommt, ergibt sich das Ungenügen der Sicherheit. Ebenso natürlich wie daraus, dass es häufig oder gar dauernd vorkommt.
Der Kluge schliesst daraus, dass die Sicherheit offenbar grundsätzlich und immer ungenügend ist. Das scheint dem gegenwärtigen Verständnis von Sicherheit inhärent.
Bleibt einzig die Frage, wieso ein offenbar derart gefährlicher Prozess wie das Leben (das ja per definitionem lebensgefährlich ist) überhaupt in Angriff genommen bzw. fortgeführt werden sollte.
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