Verwahrung als schwerste Strafe

by | Mar 13, 2016 | Das Ärgernis, Die Nachricht | 0 comments

Die schwerste Strafe des schweizerischen Strafrechts, so hören wir in den letzten Tagen verschiedentlich in allen Medien (namentlich auch in Tagesschau und Nachrichten von SRF), sei die “lebenslange” (recte: die nicht überprüfbare) Verwahrung. Um sie zu verhängen, brauche es aber zwei Psychiater, die eine lebenslange Untherapierbarkeit prognostizierten.

Ach so! Endlich verstehen wir! Die Verwahrung ist nicht etwa eine Massnahme, sondern eine Strafe. Sie, und nicht etwa die lebenslängliche Freiheitsstrafe, ist die schwerste Strafe, die wir verhängen können. Sie unterscheidet sich von anderen “Strafen” nicht etwa dadurch, dass sie nicht überprüfbar ist, sondern durch ihre lebenslange Dauer. Und zuständig sind die Psychiater. Mich schaudert.

Was für eine Welt, in der sich mit offensichtlich und nachweislich vollständigem Blödsinn Geld verdienen lässt. Newspeak bzw. Doublespeak hat das im letzten Jahrhundert geheissen.

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