Europäisches Verständnis von Rechtsstaatlichkeit

by | Jun 26, 2016 | Das Ärgernis, Die Bemerkung, Die Nachricht | 2 comments

So so, die EU ist verärgert. Ihr Parlaments-Präsident, der deutsche Martin Schulz, sei weiss vor Wut geworden, wie der Spiegel zu berichten weiss, nicht etwa wegen des Brexit, sondern wegen der Rücktritts-Ankündigung von Cameron:

Bis dahin war die Stimmung “bemüht ruhig”, berichteten Teilnehmer später. Doch was der britische Premier dann sagte, “ließ einigen den Kragen platzen”. Schulz etwa sei “weiß vor Wut gewesen” und habe seine Stimmung mit einem Schlag auf die Tischplatte betont. Der Grund: Cameron hatte soeben angekündigt, zurückzutreten – allerdings nicht sofort, sondern erst im Oktober. Die Verhandlungen über den Austritt aus der EU wolle er seinem Nachfolger überlassen.

Das Problem daran:

Die Entscheidung über den Beginn der Austrittsverhandlungen trifft London. Laut Artikel 50 der EU-Verträge muss ein Land, das aus der Union austreten will, die Gemeinschaft über diese Absicht informieren. Gabi Zimmer, Vorsitzende der Linksfraktion im Europaparlament, hat die EU-Kommission um Prüfung gebeten, ob das Referendum bereits als Auslöser der Austrittsverhandlungen gesehen werden könnte. Doch schon wenig später winkte ein Rechtsexperte der Kommission ab: Der Startschuss sei Sache des betroffenen Mitgliedslands, das Referendum selbst genüge nicht.

Die Rechtslage scheint indes nicht wirklich von Belang. Denn Schulz insistiert weiter und fordert (fordert!) einen Austrittsantrag bis in zwei Tagen. Ganz ähnlich wie die Einführung von Grenzkontrollen entgegen allen EU-Regeln, das Abkommen mit der Türkei entgegen allen internationalen Erlassen zum Flüchtlingsrecht, ist das Recht offenbar bedeutungslos, vorausgesetzt nur, derjenige, der sich nicht dran halten will, ist mächtig genug.

Und da fragen sich diese Leute tatsächlich, warum man sie nicht mag.

2 Comments

  1. Filifjonka

    Ai, der alte Burlesconi. Immer und immer wieder lustig.

    Reply

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