Ein phantastisches Buch mit phantastischen Berichten über Strafprozesse, und ihre Entlarvung.
In der mündlichen Urteilsbegründung reduzierte das Gericht die Tat des Eckart Mellentin auf das an ihr Feststellbare, den gemeinen Mord. Eckart Mellentin habe, um sich aus einer durchaus unangenehmen Situation zwischen zwei Frauen zu lösen, eine Frau getötet, die ihm lästig geworden sei, und ein Kind, das ihn gestört habe. Diese Tat stehe auf dem niedrigsten sittlichen Niveau. Es konnte nicht anders entscheiden. Das Strafgesetz ist nicht für einen, sondern für alle da. Nur trifft es eben immer einen Menschen, der keinem anderen gleicht, und richtet es stets über einen Fall, der ohne Beispiel ist.
Uwe Nettelback, Prozesse. Gerichtsbericht 1967-1969, Berlin 2015, 20.
Jedem, aber wirklich jedem sei das Buch empfohlen, nicht nur wegen der Berichte über die Kindermörder Jürgen Bartsch und Klaus Lehnert, oder über den Frankfurter Brandstifter-Prozess gegen Gudrun Ensslin, Andreas Baader, Thorwald Proll & Horst Söhnlein, die dannzumal noch niemand kannte, sondern wegen des wirklich aussergewöhnlichen Verständnisses dafür, was ein Strafprozess darstellt und was er mit den Beteiligten anstellt, und nicht zuletzt wegen der grossen Sprachkraft Nettelbecks, die ihresgleichen sucht.
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