17A

Kunikunde brachte uns Kunde vom “Versteckspiel um Snowden“. Bemerkenswert ist daran doch auch, dass jemand, von dem manche sagen, er sei ziemlich oft am Arsch und noch darunter, und andere wiederum, er stehe immer etwas zwischen den Stühlen (in concreto: 16A und 18A und seitlich 17C), ins grelle Licht der Öffentlichkeit gezerrt wird: Sitz 17A. Normalerweise ein kleiner, unauffälliger Held des Alltags in tragender Funktion, mit verstellbarer Rückenlehne und ebensolcher Nackenstütze, gänzlich unauffällig ungefähr in der Mitte der mittleren Kabine eines Airbus 330 der Aeroflot, am Fenster aber doch ohne viel Aussicht wegen des Flügels, von Seatguru schnöde als “Standard Economy Seat” bezeichnet. Doch mittlerweile scheint Sitz 17A sogar zu twittern! Wachgeküsst durch die plötzliche Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit hat Sitz 17A seine literarische Stimme gefunden und tut uns seine innere Leere kund. Auch dies natürlich nicht unbeobachtet, sondern begleitet von den Argusaugen der Medien. Das sind die ergreifenden kleinen Geschichten, die sich eben auch hinter dem grossen Theater der Welten verbergen und sich ihren Weg ins Scheinwerferlicht bahnen. Die 15 Minuten Ruhm von Sitz 17A.

Mancherorts wird schon gemunkelt, dass dies ein Marketingcoup der Fluggesellschaft Aeroflot sei, denn so viel “Seite 1” (oder, “la une”, für unsere frankophonen Freunde) bekommt man normalerweise nur mit einem Grounding oder einem Absturz, und bei beidem scheint die Aussenwirkung eher ambivalent zu sein. Dabei wird übersehen, dass der Schuss auch nach hinten los gehen kann:

Künftigen Whistleblowern wird unbarmherzig vor Augen geführt, dass man als Whistleblowing-Celebrity nicht notwendigerweise ein Upgrade in die Business Class erhält, sondern auf 17A eingecheckt wird (obwohl sich der Erwerb eines flexiblen Tickets doch angesichts etwas volatiler Reisepläne bei einer solchen Flucht durchaus bezahlt machen könnte und ja angesichts des leeren Sessels möglicherweise auch bezahlt gemacht hat; pro memoria: DSK wurde immerhin aus der ersten Klasse bzw. – das war ja Air France – “La Première” geholt).

Künftigen Reisenden wird nicht verborgen geblieben sein, dass man bei Aeroflot offenbar risikiert, auf bräunlich-orangen Sitzen befördert zu werden – das mag nun wirklich nicht jeder (in den neueren A 330 der Aeroflot sind die Sitze übrigens in beiden Klassen mit blauem Leder bezogen, für Nervenkitzel beim Einsteigen ist also gesorgt).

Hier übrigens noch ein nahezu weltexklusiver Blick ins Familienalbum von 17A aus unbeschwerten Jugendzeiten, als 17A noch nicht berühmt war.

Interkulturelles Lernen: Sucré – salé!

Das Comité régional du tourisme und die Industrie- und Handelskammer Paris Ile de France möchten die Einwohner besagter Region besser auf den Umgang mit Touristen einstimmen und erhoffen sich so, etwas gegen den Ruf eher überschaubarer Freundlichkeit der Bewohner des Grossraums Paris gegenüber den Besuchern tun zu können. Zu diesem Zweck wurde nun die Website doyouspeaktouriste.fr eingerichtet. Hier findet man u.a. Fichen über die Gewohnheiten und Besonderheiten einiger Besuchergruppen und kleine Sprachbeispiele mit Hörproben – auf dass man gewappnet sei, wenn eine Chinesin im Laden auftaucht und ein T-Shirt in Grösse 8 kaufen möchte.

Interessant sind in diesem Zusammenhang die feinen Unterschiede zwischen den verschiedenen Fassungen vergleichbarer Dialoge. So wird bei der Buchung eines Hotelzimmers in aller Regel das Frühstück thematisiert. Stellt der Gast die Frage, ob es denn auch englisches Frühstück gebe, lernt der Gastgeber die Antwort, dass natürlich nicht (man ist ja immerhin in Paris, und wo kämen wir denn da hin), aber dass ein kontinentales Frühstück mit süssen und salzigen Bestandteilen geboten werde.  Auf deutsch klingt das dann recht drollig:

Sie haben die wahl zwischen der variante “gesalzen” und der variante “süss”.

Obschon die Preise in Paris meist gesalzen sind: Beim Frühstück gibt es zwei präzise benannte Varianten! An deren genauer Benennung tut man auch gut, denn die Fiche zu den Deutschen weiss, was Deutsche während ihres Urlaubs erwarten:

De la clarté et de la précision dans les informations

Bemerkenswert auch: Der niederländische Dialog bricht bei den Frühstückszeiten ab. Von niederländischen Gästen scheint die Frage nach englischem Frühstück nicht zu erwarten zu sein. Auch die Gründe hiefür sind aus der Fiche abzuleiten, denn Niederländer sind insgesamt “des touristes pragmatiques”, “en recherche de gratuité” (unklar ist, inwiefern dies auch niederländischsprachige Belgier, aka Flamen betrifft, bei den Belgiern wird nämlich stets geraten vorher abzuklären, ob sie denn auch frankophon seien). So eindeutig ist die Sache nicht, denn auf der anderen Seite erwarten Niederländer dann eben auch “des informations sur les détails des prestations” und sind “plus autonomes et plus attentifs au détail des préstations”.

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Nu weten wij dus wel, waarom Nederlanders in Parijs nooit een antwoord krijgen, als ze bij een hotel aanvragen, of er ook een engels ontbijt verkrijgbaar is …

Salätchen gefällig?

Ein Insasse des “Manatee County Jail” (also des Bezirksgefängnisses eines Bezirkes im Bundesstaat Florida, das nach der Rundschwanzseekuh benannt ist), wurde gemäss mit einem Affidavit eines Untersuchungsbeamten belegter Onlineberichterstattung wegen Tätlichkeit durch Auswurf von Körperflüssigkeiten angeklagt. Die Anklage basiert auf folgendem Vorwurf:

Der (in der Küche augenscheinlich mit der Zubereitung von Salat für das Wachpersonal betraute) Insasse nahm den Löffel, den er zur Zubereitung des Salates benutzte steckte ihn in seine Hose und rieb damit an seinen Genitalien. Dann gab er den Löffel wieder in den Salat. “Dann nahm der Beschuldigte sogar die Salatschüssel und legte seine Genitalien auf den Salat”. Hernach spuckte er noch in den Salat und ersuchte den Wächter (der offenbar den Zubereitungsvorgang nicht in allen Einzelheiten mitbekommen hatte), zu kosten, ob der Salat nach Wunsch geraten sei.

Nach Common Law scheint “Battery”, ein mit der Tätlichkeit vergleichbarer Tatbestand, auch dann gegeben zu sein, wenn der Täter das Opfer mittels einer durch ihn in Bewegung gebrachten Substanz in unrechtmässigerweise berührt. Darunter scheint am ehesten noch das Bespucken des Salates zu fallen. Der Schilderung des Sachverhaltes ist indes nicht zu entnehmen, ob das Schwenken der primären Geschlechtsorgane in der Salatschüssel für sich genommen bereits als “Battery” zu gelten hätte.

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Mehr Platz für … Kriminelle!

 

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Das Untersuchungsgefängnis Waaghof in Basel wurde um 23 Haftplätze erweitert (es handelt sich übrigens um das weisse Gebäude rechts auf dem Bild, wie uns die Legende wissen lassen möchte, um Verwechslungen mit dem  – allerdings auch nicht deutlich dekorativeren – nicht weissen Gebäude links auf dem Bild zu vermeiden; das ist auch bitter nötig, denn die Innovation der balkonlosen Unterbringung von Gefangenen ist möglicherweise noch nicht allgemein bekannt).

Dies ist der Basler Zeitung die Überschrift “Mehr Platz für Kriminelle” wert. Nun dient ja ein Untersuchungsgefängnis gemeinhin der Unterbringung von Untersuchungsgefangenen, also von Personen, die im Rahmen einer strafprozessualen Zwangsmassnahmen i.S.v. Art. 220 ff. StPO in Haft gehalten werden und bis  zu ihrer rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig gelten (Art. 10 Abs. 1 StPO). Die Überschrift setzt mithin voraus, dass die 23 neuen Haftplätze in erster Linie von Personen belegt werden, die bereits einmal wegen einer Straftat rechtskräftig verurteilt wurden und hernach erneut einer Straftat verdächtigt und in Untersuchungshaft genommen werden, also potentieller Rückfalltäter.

In diesem Zusammenhang ist indes darauf hinzuweisen, dass der (potentielle) Rückfall bei der Beurteilung des Vorliegens der klassischen Haftgründe i.S.v. Art. 221 Abs. 1 lit. a/b StPO (Flucht- und Kollusionsgefahr) keine Rolle spielt. Er wird jedoch bei der Annahme einer Wiederholungs- oder Fortsetzungsgefahr i.S.v. Art. 221 Abs. 1 lit. c StPO eine Rolle spielen.

Es erscheint doch einigermassen erstaunlich, dass die Basler Behörden mit einem solchen Ansteigen von Fällen von Wiederholungs- oder Fortsetzungsgefahr i.S.v. Art. 221 Abs. 1 lit. c StPO rechnen, dass sie 23 neue Haftplätze eigens für diese spezielle Gruppe von Untersuchungsgefangenen reservieren.

Mehr der visuelle Typ …

Heute auf der Webredaktion von 20min.ch:

“Ich bin ja mehr der visuelle Typ. Wär’ ja noch schöner, wenn ich diese ganzen Artikel immer auch noch lesen müsste, die ich da den lieben langen Tag für die Website bebildere …. ”

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