Weisheit und Gesetz

Denis Diderot schliesst seine Erzählung “Entretien d’un père avec ses enfants ou Du danger de se mettre au-dessus des lois“, erstmals 1773 erschienen, wie folgt:

Lorsque ce fut à mon tour de lui souhaiter la bonne nuit, en l’embrassant, je lui dis à l’oreille: «Mon père, c’est qu’à la rigueur il n’y a point de lois pour le sage…

—Parlez plus bas…

—Toutes étant sujettes à des exceptions, c’est à lui qu’il appartient de juger des cas où il faut s’y soumettre ou s’en affranchir.

—Je ne serais pas trop fâché, me répondit-il, qu’il y eût dans la ville un ou deux citoyens comme toi; mais je n’y habiterais pas, s’ils pensaient tous de même.»

Interessant, nicht? Überhaupt eine interessante Erzählung für Juristen und alle anderen, die sich über die Frage des Stellenwertes von Regeln oder Gesetzen Gedanken machen. Der obige Link führt zum Volltext des kurzen Textes.

Gesetze

En tous pays, la loi s’hypnotise sur des délits infimes, ou qui même n’en sont pas, et déshonore un homme pour des actes que tout individu intelligent juge moralement et socialement sans importance. Mais la bassesse de l’âme, la médiocrité, la lâcheté, l’absence de patriotisme, ou plutôt l’antipatriotisme “passent au travers”, et désagrègent peu à peu une nation à laquelle des millions de faux délits ne portaient pas le moindre préjudice.

Montherlant, Carnet XX (1931)

Anarchismus 2.0

Durch ein erfolgreiches Wochenende aufgekratzt, veranstaltet der Schwarze Block jetzt ein Kauf Dich Frei. Dies soll endlich die Unterdrückung durch den Rechtsstaat brechen und die nötigen Freiräume in fremden Privatbereichen schaffen.

Für allfällige Ausschreitungen macht Bundesrätin Widmer-Schlumpf die Weltpolizei verantwortlich, die wieder einmal provoziert: “Die Schweizer Banken werden durch die US-Regierung faktisch gezwungen, an einem Programm zur Bereinigung der Altlasten teilzunehmen. Dabei handle es sich um einen unilateralen Akt der USA, den die Schweiz nicht ändern könne, so Widmer-Schlumpf.” Spätestens wenn die USA mit Wasser spritzen muss mit dringlichen Bundesgesetzen ohne Referendumsmöglichkeit zurückgeschlagen werden.

Störerprinzip einmal anders

Benjamin Märkli, Zur Urteilsberatung des Bundesgerichts in Sachen KKW Mühleberg, Jusletter vom 22. April 2013:

Störerprinzip seiler

Bis zu diesem Entscheid habe ich immer gedacht, dass die Gefahr einer atomaren Katastrophe von einem KKW ausgeht. Zum Glück hat uns Bundesrichter Seiler eines Besseren belehrt u.a. mit dem Hammerargument, dass das KKW sowieso mehr Strom produziere.

ZSSG: Rechtsstaatlichkeit jubiliert

Das Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit ausländischen Behörden und über den Schutz der schweizerischen Souveränität sowie Genehmigung von zwei Übereinkommen des Europarates über die Verwaltungszusammenarbeit ist noch bis Ende MonatMai 2013  in Vernehmlassung (siehe hier).

Darin wird ausdrücklich auch für besonders schützenswerte Personendaten (Art. 9 ZSSG) bestimmt, dass diese an ausländische Behörden herausgegeben werden dürfen. Besonders schützenswert sind dabei nach Art. 3 lit. c Datenschutzgesetz etwa religiöse, weltanschauliche, politische oder gewerkschaftliche Ansichten oder Tätigkeiten, Gesundheit, Intimsphäre oder Rassenzugehörigkeit etc. Ups, denkt man sich. Das geht aber weit.

Dann kommt der Trost: Die zuständige Behörde nimmt eine Interessenabwägung vor zwischen öffentlichen und privaten Interessen (Art. 22 ZSSG). Zu den privaten Interessen zählen z.B. der gesetzliche Schutz von Geheimnissen, die Verteidigungsmöglichkeiten im ausländischen Verfahren oder wirtschaftliche oder andere schützenswerte Interessen. Zu den öffentlichen etwa das aussenpolitische Interesse an der Zusammenarbeit oder die Auswirkung auf die Volkswirtschaft.

Heisst übersetzt: Das schweizerische Recht (eines Einzelnen!) kann u.U. aussenpolitischen oder wirtschaftlichen Interessen (des Kollektivs!) geopfert werden.

Als Feigenblatt wird dann in Art. 22 Abs. 2 bestimmt, dass das Recht tatsächlich Vorrang hat “wenn das Interesse am Schutz der schweizerischen Rechtsordnung gegenüber den anderen öffentlichen oder privaten Interessen überwiegt”. Oulàlà!

Na, wenn das nicht Rule of Law ist: Das Recht gilt, wenn nichts Gravierendes dagegen spricht.

Prösterle!