Mediale Geschwindigkeit

Zwischen den Einschlägen der Flugzeuge in die Nord- und Südtürme des WTC im Jahr 2001 lagen gerade einmal 17 Minuten. Nach dem ersten Einschlag hatte mich entgeistert ein Freund angerufen (nicht aus den USA, sondern der Schweiz), ich solle den Fernseher anstellen. Natürlich tat ich, was er wünschte und erlebte so den Einschlag des zweiten Flugzeugs in den Südturm “quasi live” mit. 

Medien, Zeit und Vergessen

Technik ist es übrigens auch, die zum einen das gesellschaftliche Tempo unermüdlich und unerbittlich erhöht, und die zum anderen – und das ist fatal – das Vergessen langsam aber sicher tötet. (Das Netz vergisst nicht. Nichts.)

Eine Welt ohne Vergessen ist aber im Kern unmenschlich, denn zur Conditio humana gehört die Zeitlichkeit, das Vergessen und Vergessen-werden, das Vorübergehen, das Verlust aber gleichzeitig auch Chance darstellt. Symptomatisch erscheint, dass diese unmenschliche Qualität der Technik (insbesondere der neuen Medien) auf die Gesellschaft selbst abfärbt und ihr zunehmend als Desiderat erscheint. Entsprechend werden Unverjährbarkeiten gefordert, immerwährende Register und unbeschränkt dauernde Verbote, im – natürlich ganz sinnlosen – Bestreben, die Zeit anzuhalten.

Medien als Feind des Strafrechts

Erg hat hier eine beredten Nekrolog auf die Unschuldsvermutung gehalten. Stellt sich die Frage, wie aus der Garantie eines fairen Verfahrens eine Bedrohung desselben geworden ist. Unzweifelhaft dürfte sein, dass das Interesse an Sex and Crime einst wohl nicht kleiner war als heute. Auch das Strafrecht selbst bzw. der Strafprozess haben wohl keine fundamentalen Funktions-Veränderungen durchgemacht seit Feuerbach. Eigentlich kann also diese Bedrohung nur auf die Veränderung der Medien selbst zurückzuführen sein. Nur worin bestünde diese Veränderung?

Zu vermuten steht wohl, dass Ursache der Veränderung nicht die Medien selbst oder ihre Funktion sind, sondern schlicht die Technik. Die neuen Technologien bewirken zum einen, dass eine Nachricht praktisch in Echtzeit auf dem gesamten Erdball gleichzeitig verbreitet werden kann. Die Fragmentierung, die einst die Welt in viele kleine lokale Welten unterteilte, ist passé. Es reicht  heute nicht mehr, von Zürich wegzuziehen nach Bern, um als Unbekannter noch einmal von vorne anzufangen.

Zwar gibt es v.a. entlang der Sprachgrenzen noch Unterschiede, und natürlich ist die (medial vermittelte) Welt eine andere in den USA, China oder der Schweiz. Aber das sind eben die Grenzen der Sprach- oder Kulturwelten. Und damit sind es eben auch die Grenzen des Einzelnen (als direkt betroffener Medienstoff). Für ihn oder sie ist es eben genau so schwierig, diese Grenzen zu überwinden. Die Totalität der Medien also ist es, die deren ureigentliches Bedrohungspotential darstellt.

Die Unschuldsvermutung – Ein Nachruf

Jede Person gilt bis zu ihrer rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig – Art. 10 StPO

Das Schweizer Fernsehen pflegt seine Zuschauer zur Sommerzeit seit einigen Jahren mit Verbrechen zu unterhalten. Spannend erzählt, mit Soundbites aller möglichen Nachbarn und Arbeitskollegen von Tätern/Opfern und ermittelnder Polizisten und Strafverfolger, mit erstmals aus der Asservatenkammer gekramten Schwertern und Tatortphotos etc., und mit sachkundigen Erläuterungen eines renommierten Strafrechtsprofessors aus Zürich. Heuer: “Schweizer Verbrechen im Visier”.

Am 24.7.2013 im Programm: “Cronik eines Missbrauchs“, ein Film von Michèle Sauvain. Klingt spannend:

Vor kurzem wurde bekannt, dass ein fachlich hochgeschätzter Schulsozialarbeiter in den vergangenen 17 Jahren in verschiedenen Kantonen mehrere Knaben sexuell missbraucht haben soll. Warum konnte der Mann so lange unentdeckt sein Unwesen treiben, obwohl es immer wieder Gerüchte gab?

Sowohl etwas weiter unter im Werbetext zum Film als auch daselbst nach ca. 5 Minuten der Satz:

Mittlerweile ist der Beschuldigte B. geständig.Wie ist es möglich, dass ein Mensch über 16 Jahre lang Kinder sexuell missbraucht, ohne dass er gefasst wird? Der beschuldigte Schulsozialarbeiter T.B. sitzt seit eineinhalb Jahr in Untersuchungshaft. Vor einer Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.

Und doch besteht der Film vorwiegend in einer Darstellung dessen, was B. alles vorgeworfen wird. Natürlich mit detaillierter Darstellung von Details (Arbeitsorte, Tätigkeiten, Filmauftritte des Betroffenen, Hinweis auf die von ihm verfasste Kolumne, verfremdete Filmaufnahmen des Beschuldigten), die sicherlich all jenen, die B. kannten – jetzt kennt ihn ja niemand mehr, alle reden nur noch in der Vergangenheitsform über B., als ob er tot wäre – und auch sonst hinreichend Neugierigen eine Identifikation erlauben dürften. Alle möglichen Schulleiter und Nachbarn werden interviewt und sind natürlich erstaunt. Vertreterinnen von Opferberatungsstellen werden interviewt und sind natürlich schockiert.

Und die Polizei? Die sagt zwar nichts zum Fall, natürlich nicht, das darf sie nicht, das ist ein hängiges Verfahren, da sei die Unschuldsvermutung vor, aber Polizistinnen und Polizisten können immerhin durch Milchglastüren schreiten und sagen, wie das denn im Allgemeinen so sei mit Pädokriminellen. Auch ein Herr von der Kobik und eine Doktorandin haben viel zu erzählen über Pädokriminelle im Internet und darüber, wie schwierig die Ermittlungen gegen sie sind.

Es ist nun durchaus von Interesse und eine schwierige Frage, welche Massnahmen zur Vermeidung von Missbrauchsfällen an Kindern getroffen werden sollen und können. Die Bekämpfung der Kinderpornographie im Internet ist ein wichtiges, aber auch – man denke an die Frage der verdeckten Ermittlung – ein sehr heikles Thema.

Bloss: Ist all das jetzt nur ein Thema, weil man es am “Fall B.” aufhängen konnte? Musste sich Frau Sauvain in der Redaktionssitzung anhören, das sei jetzt “wie keine Geschichte”, wenn man keinen konkreten “Fall” habe, dann passe das nicht in die Sendereihe? Sah sie sich schon der Chance beraubt, sich als furchtlose investigative Journalistin zu zeigen, die B. bereits für einen Dokumentarfilm über Jugendliche interviewt hatte, bevor er als Kinderschänder berühmt war, quasi in der Höhle des Löwen? Hätte man mit diesem Film nicht warten können, bis der Fall tatsächlich zu einem “Kriminalfall” geworden wäre, also bis nach einer Verurteilung von B.?

Die Unschuldsvermutung wird jedenfalls zu einer Farce, wenn sie zur blossen Floskel verkommt und irgendwann in einem Halbsatz in einem Film erwähnt wird, der ansonsten der breitestmöglichen Darstellung der Tatvorwürfe gegen einen Beschuldigten gewidmet ist.

Doch in der Kriminalberichterstattung in den Medien steht der Film nicht als Lapsus dar, sondern er spiegelt die Norm wieder: Es gibt wohl kaum  einen Nachrichtensprecher in diesem Lande, der nicht schon nach der detaillierten Darstellung eines Deliktsvorwurfs mit gönnerhaftem Lächeln den Satz eingestreut hätte: “Natürlich gilt in diesem Fall die Unschuldsvermutung”. Und gedacht hätte “…natürlich war er’s, das ist doch klar, und das wissen die Leute auch, jetzt. Aber diese Juristen …”

Mediale Beliebigkeit: Ein Pleonasmus

Wen würde man fragen zur deutschen Politik und bevorstehenden Wahl in Deutschland? Einen Politiker oder doch lieber einen Politologen? SRF4, sich immerhin als News-Sender verstehend, entscheidet sich für Campino, dem “Frontmann” (so der Sender) der Toten Hosen.

Nur, warum sollte dessen Meinung zur deutschen Politik bedeutsamer sein als z.B. die meines Bruders, der zudem den Vorteil aufweist, dass ich ihn persönlich kenne? Oder der Bäckerin, bei der ich mein Brot kaufe? Was unterscheidet Campino von ihnen? Dass er Deutscher ist, kann es ja wohl nicht sein, denn davon gibt es mehr als 80 Mio., und auch fast 300’000 in der Schweiz, die deshalb auch leicht und billig erreichbar sind. Ach ja, ich Dummerle, er ist ja berühmt.

Das dürfte auch der Grund sein, dass Fussballer Bücher schreiben, Tennisstars Parfums kreieren, Politiker malen und Musiker Politik kommentieren.