Logik

Weil der seit Monaten bestehende Ausnahmezustand in Frankreich ganz offenbar den Anschlag in Nizza nicht verhindert konnte, hat man ihn jetzt um sechs Monate verlängert. Das leuchtet natürlich ein.

Europäisches Verständnis von Rechtsstaatlichkeit

So so, die EU ist verärgert. Ihr Parlaments-Präsident, der deutsche Martin Schulz, sei weiss vor Wut geworden, wie der Spiegel zu berichten weiss, nicht etwa wegen des Brexit, sondern wegen der Rücktritts-Ankündigung von Cameron:

Bis dahin war die Stimmung “bemüht ruhig”, berichteten Teilnehmer später. Doch was der britische Premier dann sagte, “ließ einigen den Kragen platzen”. Schulz etwa sei “weiß vor Wut gewesen” und habe seine Stimmung mit einem Schlag auf die Tischplatte betont. Der Grund: Cameron hatte soeben angekündigt, zurückzutreten – allerdings nicht sofort, sondern erst im Oktober. Die Verhandlungen über den Austritt aus der EU wolle er seinem Nachfolger überlassen.

Das Problem daran:

Die Entscheidung über den Beginn der Austrittsverhandlungen trifft London. Laut Artikel 50 der EU-Verträge muss ein Land, das aus der Union austreten will, die Gemeinschaft über diese Absicht informieren. Gabi Zimmer, Vorsitzende der Linksfraktion im Europaparlament, hat die EU-Kommission um Prüfung gebeten, ob das Referendum bereits als Auslöser der Austrittsverhandlungen gesehen werden könnte. Doch schon wenig später winkte ein Rechtsexperte der Kommission ab: Der Startschuss sei Sache des betroffenen Mitgliedslands, das Referendum selbst genüge nicht.

Die Rechtslage scheint indes nicht wirklich von Belang. Denn Schulz insistiert weiter und fordert (fordert!) einen Austrittsantrag bis in zwei Tagen. Ganz ähnlich wie die Einführung von Grenzkontrollen entgegen allen EU-Regeln, das Abkommen mit der Türkei entgegen allen internationalen Erlassen zum Flüchtlingsrecht, ist das Recht offenbar bedeutungslos, vorausgesetzt nur, derjenige, der sich nicht dran halten will, ist mächtig genug.

Und da fragen sich diese Leute tatsächlich, warum man sie nicht mag.

Fürsorgliche Verbote und Strafen

In was für einer wunderbaren Welt wir doch leben. Schau doch bloss! Jeder ist für alles verantwortlich. Jeder kümmert sich um jeden und achtet darauf, dass der bloss keine Dummheiten macht. Und wenn das ausnahmsweise einmal nicht gelten  soll, dann muss es deutlich gesagt und rechtlich geregelt werden. In New York etwa dürfen tatsächlich Barkeeper schwangeren Frauen keinen Alkohol verweigern, wenn sie danach verlangen, wie die New York Times berichtet.

Begründet wird dies, man höre und staune, mit den Menschenrechten! Auch Schwangere seien hätten nach dem Gesetz das Recht, Alkohol zu verlangen und zu konsumieren. Ihnen diesen zu verweigern, sei illegal. Die lokale Menschenrechtskommission weist zudem darauf hin, dass hier Sicherheit verwendet werde, um traditionelle Rollenmuster zu bekräftigen.

“While covered entities may attempt to justify certain categorical exclusions based on maternal or fetal safety, using safety as a pretext for discrimination or as a way to reinforce traditional gender norms or stereotypes is unlawful,”

Aber das ist natürlich nur in diesem erzliberalen, ohnehin sittenlosen New York vorstellbar. Wie der Link zur Befragung von Pro Publica zeigt, gilt der Konsum von Drogen durch Schwangere in mindestens 18 Bundesstaaten als Kindesmissbrauch, und ist in mind. 3 ein Verbrechen. Da können wir aber aufatmen.

Dekadenz

Im Heft 16/2016 vom 16. April 2016 des Spiegel findet sich ab S. 96 eine Geschichte über Moskau (Gold und Freiheit). Darin heisst es (S. 97):

Und während die kremlhörige Staatsduma gern per Gesetz sogar Unterwäschewerbung verbieten würde, besitzt Moskau noch immer die dekadentesten Nachtclubs östlich von Amsterdam. Das Golden Girls etwa oder das Caprice, wo Männer für Frauen strippen.

Wenn Frauen für Männer strippen, so ergibt sich wohl daraus, ist das normal, tun es Männer für Frauen ist es dekadent.

Gegenderte Tötungen

Der Tages-Anzeiger bringt eine Geschichte über eine Frau, die ihren Partner umbringt, mit 5 Schüssen. Es sei ein entschuldbarer Notwehrexzess gewesen, urteilt das Obergericht und spricht die Frau frei, weil sie Todesangst gehabt habe, “angesichts des 197 Zentimeter grossen und 115 Kilogramm schweren Muskelpakets”. “Die 35-Jährige habe sich psychisch in einem «Überlebensmodus» befunden.” (Ganz so, als befände man sich je in einem anderen Modus). Die Frau hatte ihre Schusswaffe zum Treffen mit ihrem 23 Jahre älteren Partner mitgebracht. Aus einem “unüberlegten Impuls, den sie nicht erklären könne”.

Nur kurz überlegt man, ob unter denselben Umständen ein Mann, der eine Frau mit 5 Schüssen tötet, jemals straffrei ausgehen könnte. Dann greift man sich an den Kopf wegen dieser absurden Idee.

Leser-Reporter

Blick-Online bringt eine Geschichte über Geldautomaten und neue Banknoten. Die Geschichte stammt von einem “Blick Leser-Reporter” wie es heisst. Wir warten gespannt auf Patienten-Ärzte, Klienten-Rechtsanwälte, Gäste-Köche und Käufer-Verkäufer.