Ein Herr Scheuermann schreibt am 13. Juli 2019 im Nachrichtenmagazin Spiegel,
er [Alexander Acosta] war es, der 2007 mit ihm [Jeffrey Epstein] einen Vergleich schloss – bei dem die Opfer überhaupt nie angehört wurden. Sie wurden damit auch indirekt als Prostituierte gebrandmarkt.
Lassen wir einmal die Frage, ob man jemanden alleine dadurch klassifizieren kann, dass man ihn nicht anhört, so bleibt doch die quälende Frage, ob man tatsächlich auch heute, im Jahr 2020, jemanden als Prostituierte «brandmarken» kann. Das Verb «brandmarken» kommt vom Brauch, Tiere mit einer Brandmarke zu versehen, um das Eigentum daran anzuzeigen. Bei Menschen wurde die Brandmarke verwendet, um sie öffentlich blosszustellen (vgl. etwa Nathaniel Hawthorne, The Scarlett Letter, 1850), aus der Gemeinschaft auszustossen, sie zu stigmatisieren. Kann es wirklich sein, dass wir – Europa im Jahr 2020 – jemanden «brandmarken», wenn wir sagen (was ja in casu gar nicht geschehen ist), er prostituiere sich? Nicht ernsthaft, oder?
Ich habe nicht weitergelesen.
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