Über Risikoabwägung, Ehrverletzung und die Gewissheit alles besser zu wissen

Nehmen wir an, Sie sollen einen neuen Mitarbeiter anstellen. Sie sind Teil des leitenden und vollziehenden Organs einer Einrichtung für Lehre und Forschung. Bei der Auswahl des Mitarbeiters sind Sie nicht auf sich allein gestellt. Der entsprechende Fachbereich schlägt Ihnen eine geeignete Person vor. Sie entscheiden sich gegen den Vorschlag, schliesslich wissen Sie es ja besser.

Woher diese Gewissheit, es besser zu wissen? Eine Risikoabwägung. Nein, nein, nicht, dass Sie mich jetzt falsch verstehen. Die Person muss nicht grundsätzlich gefährlich sein. Aber eine Gefahr für den Ruf der Bildungseinrichtung könnte sie schon darstellen. Wie das mit diesen hinterhältigen Gefahren so ist.

Was für ein Risiko denn gemeint sei? Nun ja, nehmen wir beispielsweise den Fall Dominique Strauss-Kahn. Der könnte, obwohl fachlich kompetent, bei der Anstellung ein Risiko für den Ruf einer Universität darstellen. Sie kennen den Fall Dominique Strauss-Kahn nicht? Das ist doch derjenige mit der Vorliebe für unwanted consensual sex mit Hotelangestellten. Geht es bei Ihrem Bewerber etwa um Vergewaltigung? Nein, nein, es war nur ein Beispiel, um zu zeigen, dass es eben nicht nur auf die fachliche Kompetenz ankommt. Also eine andere Straftat? Nein, nein. Es geht lediglich um den Ruf der Universität. Ach so, der Ruf der Universität, nicht der des Bewerbers. Jetzt hab ich es verstanden. Den Ruf der Einrichtung schützen, indem man den Ruf des Bewerbers schädigt, klingt einleuchtend.

Käme der Bewerber jedoch auf die Idee, sich gegen die Ehrverletzung zur Wehr zu setzen, so müsste er wohl selbst eine begehen. Der arme Herr Strauss-Kahn möchte schliesslich auch nicht für alles herhalten.

Es ist eine schwierige Geschichte mit dieser Ehrverletzung; aber gut, dass Sie es besser wissen.