Versteckspiel um Snowden

Anscheinend war er gar nicht an Bord des Fluges nach Cuba. Dafür 25 Medienvertreter. Hoffentlich geniessen sie ihren Aufenthalt in Cuba auch ohne Titelseite Interview. In der Zwischenzeit prüft der Aussenminister von Ecuador in Hanoi das Asylgesuch von Snowden. Entschieden werde auf den Grundlagen der Meinungsäusserungsfreiheit und der Menschenrechte.
Zum Glück haben wir die Medien, die uns immer informieren, auch bei völliger Unkenntnis.

Hier die Nachricht in der NZZ.

 

Salätchen gefällig?

Ein Insasse des “Manatee County Jail” (also des Bezirksgefängnisses eines Bezirkes im Bundesstaat Florida, das nach der Rundschwanzseekuh benannt ist), wurde gemäss mit einem Affidavit eines Untersuchungsbeamten belegter Onlineberichterstattung wegen Tätlichkeit durch Auswurf von Körperflüssigkeiten angeklagt. Die Anklage basiert auf folgendem Vorwurf:

Der (in der Küche augenscheinlich mit der Zubereitung von Salat für das Wachpersonal betraute) Insasse nahm den Löffel, den er zur Zubereitung des Salates benutzte steckte ihn in seine Hose und rieb damit an seinen Genitalien. Dann gab er den Löffel wieder in den Salat. “Dann nahm der Beschuldigte sogar die Salatschüssel und legte seine Genitalien auf den Salat”. Hernach spuckte er noch in den Salat und ersuchte den Wächter (der offenbar den Zubereitungsvorgang nicht in allen Einzelheiten mitbekommen hatte), zu kosten, ob der Salat nach Wunsch geraten sei.

Nach Common Law scheint “Battery”, ein mit der Tätlichkeit vergleichbarer Tatbestand, auch dann gegeben zu sein, wenn der Täter das Opfer mittels einer durch ihn in Bewegung gebrachten Substanz in unrechtmässigerweise berührt. Darunter scheint am ehesten noch das Bespucken des Salates zu fallen. Der Schilderung des Sachverhaltes ist indes nicht zu entnehmen, ob das Schwenken der primären Geschlechtsorgane in der Salatschüssel für sich genommen bereits als “Battery” zu gelten hätte.

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Was Schauspieler alles auslösen

Die Behauptung Michael Douglas’, er habe Krebs infolge Ausübens von Oralsex bekommen, hat zu einem weltweit vermehrten Interesse an sog. “Lecktüchlein” geführt.  Wie 20Minuten berichtet sind die Tüchlein 15 mal 25 Zentimeter gross, hauchdünn, aus Latex und schmecken nach Vanille oder Erdbeer. Sie seien nicht erotisch, aber fair, meint das Journal.
«Man legt das Tüchlein ganz einfach über jene Körperstellen, die man aus Sicherheitsgründen bedecken möchte – also die Vagina oder den Analbereich», sagt Condomeria-Beraterin Ramona Sujata. Durchschnittlich verkaufe sie eine Packung pro Woche. «Es sind vorwiegend Hetero-Männer, die in Thailand Ferien machen und die wissen, dass die Frauen dort Oralsex mögen», sagt Sujata.

Aha, also nur in Thailand. Abgeraten wird den Knausern sodann vom selbstgemachten Ersatz: «Es gibt zudem solche, die schneiden aus Unwissen lieber ein Kondom auf und benützen dieses dann als Lecktüchlein, doch das kann gefährlich sein», sagt Sujata. Ein Kondom sei dünner und deshalb empfindlicher. Durchs Aufschneiden könne es einen Defekt erhalten und daher nur noch ungenügenden Schutz vor Viren bieten. Sujata: «Schliesslich ist ein Kondom auch kleiner – mit dem Lecktüchlein dagegen kann man eine relativ grosse Körperstelle abdecken.» Dabei kostet die 8er-Packung 16 Franken, nach Adam Riese also 2.- pro Stück. Das ist natürlich schon ein erheblicher Betrag! Verständlich, dass man da sparen will und nach Ersatz sucht. Kondome aufschneiden ist ja auch eine schöne Freizeitbeschäftigung.

 

Krebs wegen Oralsex

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Endlich kommen die wahren Risiken unseres täglichen Lebens ans Tageslicht! Hatten wir bisher gedacht, es sei das Nikotin, vor dem wir uns zu hüten hätten, werden wir durch Michael Douglas und 20Minuten eines besseren belehrt. Tatsächlich ist es der Oralsex! Und sofort fragen wir uns: Gilt hier auch, was für das Nikotin gilt? Dass die wirklichen und wesentlichen Risiken für die Umwelt der Sünder bestehen, also für die Passivraucher bzw. hier wohl die Sich-Hingebenden oder Es-bloss-passiv-Zulassenden oder gar für die Bloss-desinteressiert-Zuschauenden?

Mehr Platz für … Kriminelle!

 

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Das Untersuchungsgefängnis Waaghof in Basel wurde um 23 Haftplätze erweitert (es handelt sich übrigens um das weisse Gebäude rechts auf dem Bild, wie uns die Legende wissen lassen möchte, um Verwechslungen mit dem  – allerdings auch nicht deutlich dekorativeren – nicht weissen Gebäude links auf dem Bild zu vermeiden; das ist auch bitter nötig, denn die Innovation der balkonlosen Unterbringung von Gefangenen ist möglicherweise noch nicht allgemein bekannt).

Dies ist der Basler Zeitung die Überschrift “Mehr Platz für Kriminelle” wert. Nun dient ja ein Untersuchungsgefängnis gemeinhin der Unterbringung von Untersuchungsgefangenen, also von Personen, die im Rahmen einer strafprozessualen Zwangsmassnahmen i.S.v. Art. 220 ff. StPO in Haft gehalten werden und bis  zu ihrer rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig gelten (Art. 10 Abs. 1 StPO). Die Überschrift setzt mithin voraus, dass die 23 neuen Haftplätze in erster Linie von Personen belegt werden, die bereits einmal wegen einer Straftat rechtskräftig verurteilt wurden und hernach erneut einer Straftat verdächtigt und in Untersuchungshaft genommen werden, also potentieller Rückfalltäter.

In diesem Zusammenhang ist indes darauf hinzuweisen, dass der (potentielle) Rückfall bei der Beurteilung des Vorliegens der klassischen Haftgründe i.S.v. Art. 221 Abs. 1 lit. a/b StPO (Flucht- und Kollusionsgefahr) keine Rolle spielt. Er wird jedoch bei der Annahme einer Wiederholungs- oder Fortsetzungsgefahr i.S.v. Art. 221 Abs. 1 lit. c StPO eine Rolle spielen.

Es erscheint doch einigermassen erstaunlich, dass die Basler Behörden mit einem solchen Ansteigen von Fällen von Wiederholungs- oder Fortsetzungsgefahr i.S.v. Art. 221 Abs. 1 lit. c StPO rechnen, dass sie 23 neue Haftplätze eigens für diese spezielle Gruppe von Untersuchungsgefangenen reservieren.