Verschäumt

Nach dem wahrscheinlich durch Raketenbeschuss verursachten Absturz eines malaysischen Verkehrsflugzeugs (MH 17, Amsterdam – Kuala Lumpur) im Osten der Ukraine rufen nicht nur der mögliche Abschuss des Flugzeugs an sich (dessen 298 Insassen, davon 193 niederländische Staatsbürger) alle zu Tode kamen), allenthalben Trauer und Empörung hervor, sondern auch das, was nach dem Absturz in einem einigermassen abgelegenen, nun aber zwischen ukrainischer Armee und sog. pro-russischen Separatisten umkämpften Landstrich vor sich ging, also die völlig unzureichende Bewachung des Absturzortes, der Umstand, dass OSZE-Beobachter nur sehr selektiv, andere Personen dagegen weitgehend ungehindert Zugang zum Absturzgebiet erhielten, das Risiko, dass eine Aufklärung des Vorfalls durch Manipulationen an der Absturzsstelle behindert werde könnte, der schleppende Fortgang der Bergung der Toten, der aus der Ferne als unprofessionell und pietätlos wahrgenommene Umgang mit ihnen und ihren persönlichen Gegenständen, etc. Sehr eindrücklich dazu die Rede des niederländischen Aussenministers Frans Timmermans vor dem UN-Sicherheitsrat.

Und nun enthüllt auch noch 20 Minuten in einem Ticker zu den Ereignissen Verstörendes über den Abtransport der Toten mit einem Zug mit Kühlwagen, insbesondere zur Art und Weise der Versiegelung der Bahnwagen …

Bauchschaum

Verwirrung

Meine Verwirrung nimmt stetig zu. Ich weiss nicht, was ein Terrorist, und auch nicht, was ein Extremist ist. Offenbar aber reicht es aus, ein solcher “mutmasslich” zu sein, um mit Fug und Recht (dafür aber ohne Anklage oder Strafverfahren) hingerichtet zu werden.

Meine Verwirrung nimmt überhand. Ich weiss nicht einmal, was ein “Care Team” ist. Aber offenbar werden Motorradfahrer dadurch betreut, wie man liest.

Unschuldsvermutung

Berner Zeitung vom 18. März 2014, zum “Polizeieinsatz bei Tagesfamilie

Bis zum Abschluss der Untersuchungen gilt für den verdächtigen Mann die Unschuldsvermutung.

So, so. “Gilt die Unschuldsvermutung”, nicht etwa: “Ist der Mann nicht schuldig, kein Verbrecher, wissen wir nicht oder ist nicht bewiesen, dass …” Aber daran ist man ja schon gewöhnt. Allerliebst aber ist, dass auch diese “Vermutung” nur noch bis zum Abschluss der Untersuchungen gelten soll. Polizei und Staatsanwaltschaft finden heraus, wie es wirklich war. Der Strafprozess und sein Ausgang sind dann nur noch weitgehend obsolete Formalien. Wenigstens ehrlich.

«Posing» – die neue Strafbarkeitslücke

Ein deutscher Parlamentarier soll angeblich in Kanada Bilder nackter Kinder bestellt haben. Nachdem er in den Medien reihum der Kinderpornographie bezichtigt wurde, scheint sich nun herauszustellen, dass die Bilder nun doch nicht pornographisch gewesen sein sollen, sondern lediglich – wie wir jetzt gelernt haben – «Posing».

Und was lernen wir daraus weiter: Dass Verbreitung und Erwerb derartiger nicht-pornographischer Bilder nackter Kinder nicht strafbar sind, ist – eine Strafbarkeitslücke!

Der Stern führt aus:

Im Strafrecht wird bei Kinderpornografie zwischen Kategorie eins und Kategorie zwei unterschieden. Bei Kategorie zwei sind nackte Kinder, aber nicht explizit ihre Genitalien im Fokus. Solche Aufnahmen sind nach derzeitiger Gesetzeslage nicht strafbar. Bei Kategorie eins handelt es sich um strafbares kinderpornografisches Material.

Soso, Kategorie eins und Kategorie zwei. Und Kategorie zwei ist nicht strafbar. Und schon tauchen Zweifelsfälle auf: Was haben wir denn hier?

111 Ist das Kategorie drei? Nicht näher identifizierte nackte Haut? Und am End’ auch nicht strafbar? Oder auch Kategorie zwei? Fragen über Fragen also, hier müssen die Strafrechtler wohl noch etwas über die Bücher, bei der Kategorisierung strafloser Hautbilder scheint mir hier doch noch beträchtlicher Erklärungsbedarf zu bestehen.

Vielleicht ja aber auch bald nicht mehr in dieser Form, sollten doch auch «Posing»-Bilder strafbar werden, denn, so der Stern-Artikel weiter:

Auch Kinderschutzbund-Präsident Heinz Hilgers plädierte dafür, den Kauf und Verkauf von Fotos mit nackten Kindern generell unter Strafe zu stellen. Es handle sich um einen schweren Verstoß gegen die Menschenwürde, wenn mit solchen Bildern Geschäfte gemacht würden, sagte Hilgers dem “Kölner Stadt-Anzeiger”. Schließlich würden die Opfer nicht nach ihrem Einverständnis gefragt.

Genau: Leute photographieren ist eine Verstoss gegen die Menschenwürde. Dabei kann es ja wohl nicht darauf ankommen, ob da noch Kleider drumrum sind um die Leute oder nicht, weil drin sind ja immer noch die Leute, oder? Auch Kinderphotos mit Kleidern sind ja regelmässig in reiferen Jahren ein Quell grosser Peinlichkeit. Insofern müsste man gestützt auf diese Argumentation sinnvollerweise auch das Photographieren von Kinderfaschingsumzügen unter Strafe stellen, denn kaum etwas kann wohl demütigender sein, als wenn erfolgreiche Kernphysikerinnen oder Investmentbanker mit Kinderphotos konfrontiert werden, wo sie eher halbherzig als Zauberer, Elfe oder Blume kostümiert und mit müdem bis traurigem Gesicht auf irgendeinem Kindergartenumzug zu sehen sind. Kaum je wird man froher sein, das auf dem Photo nicht mehr zu sein.

Eigentlich dient somit auch das Datenschutzrecht ganz unmittelbar dem Schutz der Menschenwürde, reglementiert es doch die Verbreitung von Bildern (die ja auch Personendaten sind) von Menschen ganz allgemein.

So besehen machen die Taliban das wahrscheinlich schon richtig: Immer alles hübsch einpacken, damit die Würde schön frisch bleibt.

Anspruch und Wirklichkeit

Ein kurzer Blick in die Presse fördert doch – neutral gesprochen – Bemerkenswertes zu Tage:

  • BMW will mit einem nicht funktionstüchtigen Auto auf einem Berg auf “die Allradkompetenz von BMW xDrive hinweisen”.
  • Die FDP will (oder wollte vielleicht zumindest einmal) mit Johann Schneider-Ammann auf ihre Kompetenz in Wirtschafts- und Steuerfragen hinweisen.
  • Ein Mitarbeiter des EU-Parlaments führt die derzeitige Rangliste von “Quiz-Duell” an.