Einer Regel folgen, weil es die Regel ist, meint nichts anderes, als die eigene Autonomie, das freiwillige Entscheiden aufzugeben. Denn eine Regel ist immer generell und abstrakt, so dass in jedem Einzelfall entschieden werden muss, ob die Regel gilt oder nicht, d.h. ob wir es mit dem “Grundsatz” zu tun haben oder mit einer “Ausnahme”.
Grundsatz oder Regel und Ausnahme sind zwei Kategorien die der Rechtsregel eigentlich fremd sind und die nur subjektiv, im Einzelfall entstehen und Sinn haben.
Spricht man von Regeln und Ausnahmen im Gesetz, so vermischt man Abstraktes und Konkretes. Denn selbst eine kodifizierte Ausnahme stellt eine Regel dar, die im Einzelfall ausnahmsweise nicht angewendet werden kann. Eine kodifizierte Ausnahme in diesem Sinne ist nichts anderes als eine andere Regel für einen anderen Falltypus.
Mit Regel und Ausnahme wird nicht auf den Gesetzestext verwiesen, sondern auf die Freiheit des Richters, im Einzelfall zu entscheiden, ob eine Regel entstehen soll oder nicht, auf die Freiheit des Einzelnen zu entscheiden, ob er im Einzelfall etwas tun darf oder nicht. Dies ist auch der Grund, warum der Einzelne Verantwortung für sein Handeln trägt.
Eine Regel als Regel befolgen, oder eine Ausnahme restriktiv auslegen, weil es eine Ausnahme ist, kann somit nur als Tyrannei der Abhängigkeit und des Nicht-Denkens bezeichnet werden.
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