Mehr Platz für … Kriminelle!

 

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Das Untersuchungsgefängnis Waaghof in Basel wurde um 23 Haftplätze erweitert (es handelt sich übrigens um das weisse Gebäude rechts auf dem Bild, wie uns die Legende wissen lassen möchte, um Verwechslungen mit dem  – allerdings auch nicht deutlich dekorativeren – nicht weissen Gebäude links auf dem Bild zu vermeiden; das ist auch bitter nötig, denn die Innovation der balkonlosen Unterbringung von Gefangenen ist möglicherweise noch nicht allgemein bekannt).

Dies ist der Basler Zeitung die Überschrift “Mehr Platz für Kriminelle” wert. Nun dient ja ein Untersuchungsgefängnis gemeinhin der Unterbringung von Untersuchungsgefangenen, also von Personen, die im Rahmen einer strafprozessualen Zwangsmassnahmen i.S.v. Art. 220 ff. StPO in Haft gehalten werden und bis  zu ihrer rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig gelten (Art. 10 Abs. 1 StPO). Die Überschrift setzt mithin voraus, dass die 23 neuen Haftplätze in erster Linie von Personen belegt werden, die bereits einmal wegen einer Straftat rechtskräftig verurteilt wurden und hernach erneut einer Straftat verdächtigt und in Untersuchungshaft genommen werden, also potentieller Rückfalltäter.

In diesem Zusammenhang ist indes darauf hinzuweisen, dass der (potentielle) Rückfall bei der Beurteilung des Vorliegens der klassischen Haftgründe i.S.v. Art. 221 Abs. 1 lit. a/b StPO (Flucht- und Kollusionsgefahr) keine Rolle spielt. Er wird jedoch bei der Annahme einer Wiederholungs- oder Fortsetzungsgefahr i.S.v. Art. 221 Abs. 1 lit. c StPO eine Rolle spielen.

Es erscheint doch einigermassen erstaunlich, dass die Basler Behörden mit einem solchen Ansteigen von Fällen von Wiederholungs- oder Fortsetzungsgefahr i.S.v. Art. 221 Abs. 1 lit. c StPO rechnen, dass sie 23 neue Haftplätze eigens für diese spezielle Gruppe von Untersuchungsgefangenen reservieren.

Die Prüfungen oder das Absurde

In den Prüfungen soll man an alles denken; dabei gerät aber die Tatsache in Vergessenheit, dass man während der Prüfung gar keine Zeit hat, überhaupt nachzudenken.

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 Die Universität soll Gelegenheit bieten, nachzudenken und sich kritisch mit Themen auseinanderzusetzen. Genau das Gegenteil findet während der Prüfungen statt. Man soll nicht zu allzu sehr nachdenken, sondern das wiedergeben, was man gehört hat.

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Nachgedacht? Schön blöd, jetzt hast du keine Zeit mehr, die Prüfung fertig zu schreiben.

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Schaut man die Prüfungen an, so unterscheidet sich die Universität überhaupt nicht von einer Fachhochschule. Technisch, gedächtnisorientiert, unkreativ, formell.

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 Die Prüfung ist ein Erwartungssystem. In ihr soll produziert werden, was der Professor erwartet und gerade nicht das, was erwartet werden könnte.

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 Eine offene Frage ist also eine Lüge. Es wird so getan, als ob die Antwort unterschiedlich ausfallen könnte. Täte sie es aber tatsächlich, so müsste der Professor Verantwortung übernehmen, denn die Bewertung wäre nicht mehr objektiv messbar.

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Bei der Prüfungskorrektur wird immer versucht, objektiv zu bewerten. Ein Punkt für A, ein Punkt für B, ein Punkt für C. In der Prüfung findet sich irgendetwas, doch liest man nicht dies, sondern sucht nach A, B und C.

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Oft wird die Prüfung nicht bewertet wegen dem, was darin  steht, sondern wegen dem, was nicht darin steht.

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 Durch Objektivität wird die Korrektur abstrakt und deshalb unmenschlich.

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 Der Objektivität und der Messbarkeit opfert man die Gerechtigkeit.

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 Prüfungsbewertung = messbar = objektiv = gerecht = unmenschlich = ungerecht

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Kluge Antwort und wirklich gut argumentiert. Dummerweise hat das Bundesgericht aber das Gegenteil vertreten. Also ist die Antwort leider falsch.

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Was prüft die Prüfung? Das Nachdenken kann es nicht sein, denn dafür braucht ja man Zeit.

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Prüfungen sollen Fähigkeiten prüfen… Die Fähigkeit, Prüfungen zu bestehen? Die Fähigkeit, sich erwartungsgemäss zu äussern? Dann prüft die Prüfung aber das Uninteressanteste überhaupt.

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Die Prüfung ist ein Spiel, dessen Regeln nur ein Spieler kennt, nämlich der Prüfer.

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 Eine Note ist ein Massnehmen. Dabei weiss niemand, was genau sie misst. Trotzdem bedeutet sie für viele Arbeitgebern ganz viel, denn sie misst ja irgendetwas.

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Die Vermessung der Welt ist schlimm, am schlimmsten ist aber die Vermessung des Menschen.

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Prüfung ist die autoritative Auferlegung der eigenen Meinung, das Aufgeben der Freiheit, selbständig zu denken.

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 Es scheint, dass Rechtsprüfungen gar nicht so gerecht sind.

Anarchismus 2.0

Durch ein erfolgreiches Wochenende aufgekratzt, veranstaltet der Schwarze Block jetzt ein Kauf Dich Frei. Dies soll endlich die Unterdrückung durch den Rechtsstaat brechen und die nötigen Freiräume in fremden Privatbereichen schaffen.

Für allfällige Ausschreitungen macht Bundesrätin Widmer-Schlumpf die Weltpolizei verantwortlich, die wieder einmal provoziert: “Die Schweizer Banken werden durch die US-Regierung faktisch gezwungen, an einem Programm zur Bereinigung der Altlasten teilzunehmen. Dabei handle es sich um einen unilateralen Akt der USA, den die Schweiz nicht ändern könne, so Widmer-Schlumpf.” Spätestens wenn die USA mit Wasser spritzen muss mit dringlichen Bundesgesetzen ohne Referendumsmöglichkeit zurückgeschlagen werden.

Too much information 1

Der Kafka-Preis geht dieses Jahr an Amoz Oz. Schön. Dann erfährt man etwa auf Radio SRF aber auch in Österreich, dass zur Jury auch Marcel Reich-Ranicki gehört. Aha. Das ist ja interessant. Und wieso ist das bedeutsam?

ZSSG: Rechtsstaatlichkeit jubiliert

Das Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit ausländischen Behörden und über den Schutz der schweizerischen Souveränität sowie Genehmigung von zwei Übereinkommen des Europarates über die Verwaltungszusammenarbeit ist noch bis Ende MonatMai 2013  in Vernehmlassung (siehe hier).

Darin wird ausdrücklich auch für besonders schützenswerte Personendaten (Art. 9 ZSSG) bestimmt, dass diese an ausländische Behörden herausgegeben werden dürfen. Besonders schützenswert sind dabei nach Art. 3 lit. c Datenschutzgesetz etwa religiöse, weltanschauliche, politische oder gewerkschaftliche Ansichten oder Tätigkeiten, Gesundheit, Intimsphäre oder Rassenzugehörigkeit etc. Ups, denkt man sich. Das geht aber weit.

Dann kommt der Trost: Die zuständige Behörde nimmt eine Interessenabwägung vor zwischen öffentlichen und privaten Interessen (Art. 22 ZSSG). Zu den privaten Interessen zählen z.B. der gesetzliche Schutz von Geheimnissen, die Verteidigungsmöglichkeiten im ausländischen Verfahren oder wirtschaftliche oder andere schützenswerte Interessen. Zu den öffentlichen etwa das aussenpolitische Interesse an der Zusammenarbeit oder die Auswirkung auf die Volkswirtschaft.

Heisst übersetzt: Das schweizerische Recht (eines Einzelnen!) kann u.U. aussenpolitischen oder wirtschaftlichen Interessen (des Kollektivs!) geopfert werden.

Als Feigenblatt wird dann in Art. 22 Abs. 2 bestimmt, dass das Recht tatsächlich Vorrang hat “wenn das Interesse am Schutz der schweizerischen Rechtsordnung gegenüber den anderen öffentlichen oder privaten Interessen überwiegt”. Oulàlà!

Na, wenn das nicht Rule of Law ist: Das Recht gilt, wenn nichts Gravierendes dagegen spricht.

Prösterle!

 

Altersbeschränkung für Wörterbücher

Voilà die Altersbeschränkung für das Wörterbuch dict.cc im AppStore von iTunes.

dict.cc

Gut so! Sonst lernen vielleicht gar schon 11jährige oder noch jüngere Kinder die Sprache, die wir tatsächlich benutzen.