by Filifjonka | Nov 2, 2015
One government minister told The Sun: “The Attorney General’s advice was very clear. It would be totally irresponsible of government to allow the legal system to dictate to us on matters as important as terrorism.
Not only would they tie things in knots very quickly, but they are not elected and answerable to nobody.
Der Bericht in der Sun Nation ist hier.
Man fragt sich natürlich, ob das hierzulande, wo die Richter gewählt werden, anders wäre. What a shame!
by Filifjonka | Oct 26, 2015
Eine Google-Suche nach Lublin und Konzentrationslager erbringt das folgende Bild:

Das Konzentrationslager Majdanek erhält bei 29 Bewertungen die Note 4.7 von 5. Ob andere Konzentrationslager wohl noch besser abschneiden?
by Filifjonka | Jul 12, 2015
Endlich!, ist man geneigt zu rufen. Endlich wird nicht nur geschwatzt, sondern auch wirklich etwas gegen Pädophilie getan! Dass ein Vater mit seiner Tochter einfach so spazieren gehen sollte, ist ja wirklich so abwegig, dass es offensichtlich gelogen sein muss! Wann hätten das Väter je getan? Der Typ hätte noch viel mehr als nur eine Ohrfeige verdient.


by Epipur | Mar 31, 2015
Je me fais bousculer par un homme qui marche en sens inverse.
Une jeune femme charmante me marche sur le pied dans le tram.
Mon téléphone glisse subrepticement des mains de mon collègue.
***
Je ne l’ai pas fait exprès, me disent-ils.
***
Ah bon? Peu s’en fallut que je ne pensasse le contraire. C’est d’ailleurs ce qui justifie une colère aveugle et étouffée à l’encontre de ces maladroits qui croient bon de dévoiler l’évidence, de révéler ce qui se donne à la vue de tous.
Mais pourquoi diable penser que j’eusse pu soupçonner le contraire? Pourquoi encore imaginer qu’une absence d’intention amoindrît les actes perçus comme non-intentionnels?
Échangeons plutôt un regard complice et entendu et ne détruisons pas l’instant en l’explicitant sans aucune pudeur.
by Filifjonka | Feb 6, 2015
Nicht ein Tag vergeht, nicht ein einziger Tag, an dem uns die Gartenzwerge nicht daran erinnern, dass wir in ihrer Welt leben.
Wir hatten auf die Ungeheuerlichkeit der Straflosigkeit des Posing bereits hingewiesen, die anlässlich der Affaire Edathy offenbar wurde. Nicht nur Strafrechtsspezialistin Rickli sondern auch der Bundesrat hatten sich uns angeschlossen (Motion 14.3022). Natürlich! Wer könnte auch gegen Kinderschutz sein.
Der Spiegel vermeldet nun, dass endlich auch Deutschland sein Recht geändert habe. Man erfährt da, dass es weiter erlaubt sei, “die eigenen Kinder zu fotografieren oder zu filmen, wenn sie etwa unbekleidet im Meer planschen, möglicherweise inmitten anderer Kinder“. Alleine, dass es überhaupt Sinn hat, so etwas zu sagen, zeigt überdeutlich auf, in welcher Hölle wir es uns gemütlich gemacht haben.
Interessant ist, dass nach der Überzeugung (oder wenigstens nach den Äusserungen) der Erfinder dieser Ungeheuerlichkeit, “das Gesetz in seiner neuen Form helfe, Kinder besser vor sexualisierter Gewalt zu schützen.” Unter anderem, und nun kommt die immergleiche Idiotie, indem Sexualstraftaten später verjähren. D.h. also: Dadurch, dass die Zeitspanne, in der eine Straftat verfolgt wird, verlängert wird, soll das Opfer dieser Straftaten besser geschützt sein. Rückwirkend? Kaum. Also nicht dieses Opfer, sondern andere, mögliche, zukünftige. Verjährung mindert also Prävention! Denn wenn längere Verjährungsfristen die Präventionswirkung erhöhen, dann mindert doch umgekehrt Verjährung diese Prävention. Wenn das aber stimmt, warum gibt es überhaupt Verjährung? Verjährten Straftaten nicht, wäre die Präventionswirkung doch offenbar maximal. Der Staat schützt mich also nicht wie er könnte! Warum lässt er Straftäter laufen? Schützt sie mit dem Institut der Verjährung vor Strafverfolgung? Liebt der Staat Straftäter mehr als mich?
Lustigerweise findet selbst diese extreme Regelung noch Kritik, etwa eines Medienrechtsanwalts (der offenbar in Strafrechts-Fragen genau so kompetent, wenn auch deutlich weniger blond ist als die zitierte Schweizer Expertin, jedenfalls äusserlich). Der kritisiert die Einschränkung der Strafbarkeit auf Handlungen mit kommerziellem Zweck und stellt ernüchtert fest: “Das Gesetz lässt viele Möglichkeiten pädophiler Aktivität offen.” (Natürlich! Man denke nur an die Vorstellungskraft der Perverslinge!) Nahe daran, die Kontrolle über die Harnblase zu verlieren, gelangen wir indes, wenn wir diesem “Experten” weiter zuhören. Der hält nämlich “sogar manche bekannte Aufnahme als riskant, würde sie heute entstehen”. Als Beispiel erwähnt er das Cover des Albums “Nach uns die Sintflut” der “Ärzte“. Natürlich scheue ich keine Mühe und nehme erhebliche Strafbarkeits-Risiken auf mich, um Dir das zu präsentieren (schick mir einen Kuchen ins Gefängnis! Vergiss’ mich nicht!). Voilà dieses kinderpornographische Machtwerk:

Der Spiegel hatte bereits Ende letzten Jahres berichtet, der “Ex-Abgeordnete” Edathy solle bei Google nach Kinderpornographie gesucht haben (so die URL des Beitrags, nämlich nach dem Begriff “childporn”). Das allerdings hat keine Folgen gehabt. Nach wie vor ist es straflos, nach bestimmten Begriffen zu suchen. Sollte sich das je ändern, würde ich anregen, “Vernunft”, “Verstand” und “Geisteskrankheit” in die Liste der inkriminierten Begriffe mit aufzunehmen. Die Verteidiger der Kinder könnten sonst bei einer entsprechenden Suche möglicherweise entdecken, wie sie zu qualifizieren sind. Obgleich! Vielleicht auch nicht! Zumindest nach den ersten zwei genannten Begriffen würden sie ja gar nicht suchen. Und wenn sie etwas fänden, würden sie es nicht verstehen.
by Filifjonka | Sep 23, 2014
Sagt Wolf Singer im Spiegel (29/2014 vom 14. Juli 2014. S. 38):
SPIEGEL:Verbrecher sind also krank, aber keine schlechten Menschen. Wozu brauchen wir dann das Strafrecht?
Singer: Die Definition von Krankheit würde eine sehr gründliche Diskussion erfordern. Um unser Gesellschaftssystem stabil zu halten, sind Sanktionen bei der Verletzung von Normen unverzichtbar, unabhängig davon, wie weit unser Verständnis der Ursachen von Fehlverhalten reicht. Fest steht: Irgendetwas muss im Gehirn von Straftätern anders sein als bei Menschen, die sich regelkonform verhalten können, denn Verhaltensdispositionen beruhen auf neuronalen Prozessen.
Was belegt: Man kann sehr gescheit, sehr berühmt, und sehr fachkundig sein in einem bestimmten Bereich und dennoch völligen Unsinn erzählen. Gesagt wird doch, dass sich Straftäter nicht regelkonform verhalten können und Nicht-Straftäter schon. Richtig?
Aber erstens sind erhebliche Teile der (jedenfalls männlichen) Bevölkerung “Straftäter” in dem Sinn, dass sie manchmal Straftaten begehen. Was, so wäre zu fragen, ist also ein Straftäter. Denn dass “Nicht-Straftäter” nur ausnahmsweise Straftaten begehen, kann ja nicht entscheidend sein, da auch “Straftäter” sich weit über 99% ihrer Zeit regelkonform verhalten. Selbst besessene Mörder und Vergewaltiger tun die meiste Zeit nichts Böses.
Zweitens unterstellt die Unterscheidung von “Straftätern” und “Nicht-Straftäter” danach, ob die Person sich regelkonform verhalten kann, dass regelkonformes Verhalten von diesen Personen gewollt sei, und zwar grundsätzlich und stets. Denn nur im Bereich des Wollens ergibt das Können überhaupt Sinn. Nur dort, wo ich eine Regel einhalten möchte, dies aber nicht schaffe, ergibt die Rede vom “nicht regelkonform verhalten können” überhaupt Sinn. Will ich die Regel nicht einhalten, erscheint eine Umschreibung als “Nicht-Können” zumindest merkwürdig (wenn auch völlig selbstverständlich für eine Position, die die Möglichkeit des Wollens ohnehin negiert). Viel gravierender aber ist, dass Regelkonformität selbst bei den Konformen praktisch nie wirklich gewollt ist. Meistens halten wir uns Regeln, weil wir keinen Grund haben, uns nicht daran zu halten. Ich etwa habe noch nie jemanden umgebracht. Doch liegt das wohl weniger daran, dass ich (im Gegensatz zu anderen, die das nicht schaffen) das Tötungsverbot oder gar das Gesetz respektiere, als an der Tatsache, dass ich einfach keinen Grund hatte, jemanden zu töten, kein Begehren, ja nicht einmal einen schwachen Wunsch.
Wollte man dem folgen, dann würden alle Delikte, die ich begehen könnte, aber noch nie begangen habe, belegen, dass ich mich regelkonform verhalten kann. Dasselbe aber würde auch für einen Straftäter gelten, denn die potentiell begehbaren (aber nicht begangenen) Delikte sind selbst bei Gewohnheitsverbrechern gegenüber den tatsächlich begangenen immer in erdrückender Überzahl. Selbst schlimmste Verbrecher sind kleine Spiesser.
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